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WEKA (wed) | Judikatur | Leitsatz

Zur Dreijahresfrist des § 5 Abs 2 WEG 2002

OGH: Laut § 5 Abs 2 WEG 2002 kann bis zum Ablauf einer dreijährigen Frist nach Begründung von Wohnungseigentum von einer Person (oder auch von einer Eigentümerpartnerschaft) ein Abstellplatz für eine Kraftfahrzeug erworben werden. Nach Ablauf dieser Frist steht es auch anderen Personen frei, Abstellplätze zu erwerben.

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