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Ihre Suche nach Kompromiss-Mietvertrag Dachbodenausbauten lieferte 121 Ergebnisse.
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Simone Unterfrauner - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag
Anwendungsbereich des MRG – Vollausnahmen
Mietgegenstände
Das MRG gilt für die Miete von Wohnungen, einzelnen Wohnungsteilen oder Geschäftsräumlichkeiten aller Art (wie im Besonderen von Geschäftsräumen, Magazinen, Werkstätten, Arbeitsräumen, Amts- oder Kanzleiräumen) samt den etwa mitgemieteten (§ 1091 ABGB) Haus- oder Grundflächen (wie im Besonderen von Hausgärten, Abstell-, Lade- oder Parkflächen) und für die genossenschaftlichen Nutzungsverträge über derartige Objekte.