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Dokument-ID: 634561
Recht der belegenen Sache bei Pachtvertrag mit einem Unternehmen als Hauptgegenstand
OGH: Wird ein Pachtvertrag über eine unbewegliche Sache, die in einem Mitgliedstaat belegen ist, abgeschlossen und kommt es in der Folge zu Streitigkeiten, gilt es häufig Ermittlungen und Tätigkeiten von Sachverständigen durchzuführen, die naturgemäß vor Ort erfolgen müssen.