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Dokument-ID: 452924

Iman Torabia | Judikatur | Leitsatz

Verteilungsschlüssel gem § 32 Abs 1 WEG 2002 auch für Reihenhausanlagen?

OGH: 32 Abs 1 WEG 2002 normiert eine liegenschaftsbezogene Aufteilung sämtlicher Aufwendungen und unterscheidet nicht danach, welchem oder welchen Wohnungseigentumsobjekten diese konkret dienen. Aus bestimmten gesetzlichen Gründen kann von der liegenschaftsbezogenen Aufteilungsvorschrift des § 32 Abs 1 WEG 2002 durch gerichtliche Entscheidung abgegangen werden.

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