© WEKA Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Ihre Suche nach ehe lieferte 1089 Ergebnisse.
Suchergebnis filtern
Suchergebnis filtern
-
Thema
-
(29)
Mietrecht
Mietrecht
(29)
- (3) Schriftsatzmuster, Musterschreiben Schriftsatzmuster, Musterschreiben (3)
- (5) Mietanbot Mietanbot (5)
- (2) Mietvertrag - Abschluss Mietvertrag - Abschluss (2)
- (2) Befristung Befristung (2)
- (3) Mietzins Mietzins (3)
- (2) Erhaltung und Instandhaltung Erhaltung und Instandhaltung (2)
- (3) Mieterschutz Mieterschutz (3)
- (11) Mietvertrag - Auflösung Mietvertrag - Auflösung (11)
- (5) Spezialfragen Mietrecht Spezialfragen Mietrecht (5)
- (48) Wohnungseigentumsrecht Wohnungseigentumsrecht (48)
- (7) Kommentare Kommentare (7)
-
(29)
Mietrecht
Mietrecht
(29)
-
Kategorie
-
Datum
- Alle Themen
- Alle Kategorien
- Jedes Datum
Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz
Zur Einräumung von schlichtem Miteigentum ohne Anmerkung gem § 40 Abs 2 WEG 2002
OGH: Gem § 7 BTVG hat der Bauträger den Erwerber gegen den Verlust der von diesem aufgrund des Bauträgervertrags geleisteten Zahlungen zu sichern. Die Sicherung kann entweder durch schuldrechtliche Sicherung (§ 8 BTVG), durch grundbücherliche Sicherstellung des Rechtserwerbs auf der zu bebauenden Liegenschaft in Verbindung mit der Zahlung nach Ratenplan (§§ 9 und 10 BTVG) oder durch pfandrechtliche Sicherung (§ 11 BTVG) erfolgen (§ 7 Abs 2 BTVG). Gem § 4 Abs 1 Z 7 BTVG muss der Bauträgervertrag jedenfalls die Art der Sicherstellung des Erwerbers enthalten. Der Treuhänder hat den Erwerber über die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Sicherung nach § 7 BTVG zu belehren (§ 12 Abs 3 Z 1 lit a BTVG). Unabhängig vom gewählten Sicherungsmodell knüpft § 37 Abs 1 WEG 2002 die Fälligkeit der mit dem Wohnungseigentumsbewerber vereinbarten Zahlungen an die Eintragung der Anmerkung nach § 40 Abs 2 WEG 2002.