© WEKA Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Ihre Suche nach "§ 30" "MRG" lieferte 1550 Ergebnisse.
Suchergebnis filtern
Suchergebnis filtern
-
Thema
-
(262)
Mietrecht
Mietrecht
(262)
- (82) Aktuelle Mietverträge Aktuelle Mietverträge (82)
- (25) Schriftsatzmuster, Musterschreiben Schriftsatzmuster, Musterschreiben (25)
- (6) Mietanbot Mietanbot (6)
- (118) Mietvertrag - Abschluss Mietvertrag - Abschluss (118)
- (9) Befristung Befristung (9)
- (42) Mietzins Mietzins (42)
- (5) Betriebskosten Betriebskosten (5)
- (6) Kaution/Ablöse Kaution/Ablöse (6)
- (24) Erhaltung und Instandhaltung Erhaltung und Instandhaltung (24)
- (12) Mieterschutz Mieterschutz (12)
- (42) Mietvertrag - Auflösung Mietvertrag - Auflösung (42)
- (10) Spezialfragen Mietrecht Spezialfragen Mietrecht (10)
-
(16)
Wohnungseigentumsrecht
Wohnungseigentumsrecht
(16)
- (4) Wohnungseigentumsbegründung Wohnungseigentumsbegründung (4)
- (3) Eigentümergemeinschaft Eigentümergemeinschaft (3)
- (3) Spezialfragen Wohnungseigentum Spezialfragen Wohnungseigentum (3)
- (4) WEG-Verträge WEG-Verträge (4)
- (2) Schriftsatzmuster Schriftsatzmuster (2)
- (2) WEG-Novelle 2022 WEG-Novelle 2022 (2)
- (1) WEG-Novelle 2024 WEG-Novelle 2024 (1)
- (1) Wohnbaupaket 2024 Wohnbaupaket 2024 (1)
- (20) Kommentare Kommentare (20)
-
(262)
Mietrecht
Mietrecht
(262)
-
Kategorie
-
Datum
- Alle Themen
- Alle Kategorien
- Jedes Datum
WEKA (api) | Judikatur | Leitsatz
Ist ein Verstoß gegen Förderungsbestimmungen ein wichtiger Kündigungsgrund?
OGH: Die klagende Vermieterin hatte mit dem Beklagten im Mietvertrag vereinbart, dass die „Nichteinhaltung der Förderungsbestimmungen entsprechend dem NÖ WFG“ ein wichtiger Kündigungsgrund iSd § 30 Abs 2 Z 13 MRG darstelle. Im Vertrag direkt darauffolgend wurden drei Tatbestände explizit aufgezählt, die jedoch für den Fall unerheblich waren. Eine Förderungsbedingung war unter anderem, dass die Beheizung mittels erneuerbarer Energie in Form biogener Brennstoffe zu erfolgen habe. Der Beklagte hatte eigenmächtig die Warmwasserversorgung sowie die Beheizung umgebaut, was die Klägerin als grob nachteiligen Gebrauch ansah.