© WEKA Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Ihre Suche nach weg lieferte 3541 Ergebnisse.
Suchergebnis filtern
Suchergebnis filtern
-
Thema
-
(305)
Mietrecht
Mietrecht
(305)
- (74) Aktuelle Mietverträge Aktuelle Mietverträge (74)
- (53) Schriftsatzmuster, Musterschreiben Schriftsatzmuster, Musterschreiben (53)
- (10) Mietanbot Mietanbot (10)
- (126) Mietvertrag - Abschluss Mietvertrag - Abschluss (126)
- (14) Befristung Befristung (14)
- (47) Mietzins Mietzins (47)
- (9) Betriebskosten Betriebskosten (9)
- (8) Kaution/Ablöse Kaution/Ablöse (8)
- (34) Erhaltung und Instandhaltung Erhaltung und Instandhaltung (34)
- (18) Mieterschutz Mieterschutz (18)
- (57) Mietvertrag - Auflösung Mietvertrag - Auflösung (57)
- (7) Spezialfragen Mietrecht Spezialfragen Mietrecht (7)
-
(208)
Wohnungseigentumsrecht
Wohnungseigentumsrecht
(208)
- (86) Wohnungseigentumsbegründung Wohnungseigentumsbegründung (86)
- (33) Eigentümergemeinschaft Eigentümergemeinschaft (33)
- (9) Hausverwalter Hausverwalter (9)
- (14) Spezialfragen Wohnungseigentum Spezialfragen Wohnungseigentum (14)
- (38) WEG-Verträge WEG-Verträge (38)
- (17) Schriftsatzmuster Schriftsatzmuster (17)
- (43) Grundbuchsanträge Grundbuchsanträge (43)
- (7) WEG-Novelle 2022 WEG-Novelle 2022 (7)
- (3) WEG-Novelle 2024 WEG-Novelle 2024 (3)
- (5) Wohnbaupaket 2024 Wohnbaupaket 2024 (5)
- (69) Kommentare Kommentare (69)
-
(305)
Mietrecht
Mietrecht
(305)
-
Kategorie
-
Datum
- Alle Themen
- Alle Kategorien
- Jedes Datum
Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz
Präzisierung des Begehrens durch Verweis auf das Bauansuchen
OGH: Wenngleich im wohnrechtlichen Außerstreitverfahren an die Bestimmtheit des Begehrens keine allzu strengen Anforderungen zu stellen sind, hat der Antragsteller die Änderungen iSd § 16 Abs 2 WEG 2002 sowie die Art und Weise ihrer Durchführung in seinem Antrag so genau zu beschreiben, dass das Vorliegen der privatrechtlichen Voraussetzungen dieser Duldungs- und Zustimmungspflicht der übrigen Miteigentümer verlässlich beurteilt werden kann. Dem Antragsteller ist im Verfahren Gelegenheit zur entsprechenden Modifikation oder Vervollständigung zu geben. Eine Präzisierung kann etwa durch Vorlage eines konkreten Bauansuchens erfolgen.