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Dokument-ID: 794330
Immissionsklage gegen benachbarten Wohnungseigentümer wegen unzureichendem Trittschallschutz?
OGH: Der nachbarrechtliche Abwehranspruch nach § 364 Abs 2 ABGB steht dem Wohnungseigentümer nur bei Immissionen zu, die durch eine nicht verkehrsübliche oder nicht der vertraglichen Sonderbeziehung entsprechende Nutzung des Nachbarobjekts hervorgerufen werden (RS0110784).