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WEKA (mwo) | Judikatur | Leitsatz
Mietzinserhöhung nach § 12a Abs 2 und 3 MRG nicht unionsrechtswidrig
OGH: § 12a Abs 2 MRG iVm § 12a Abs 3 MRG sieht für den Fall des Mietrechtsübergangs infolge einer Unternehmensveräußerung das Recht des Vermieters auf Anhebung des Mietzinses auf einen angemessenen Mietzins vor. Gesellschaftsrechtliche Veränderungen, die einer Unternehmensveräußerung nahekommen, sind ebenso von dieser Bestimmung umfasst. Vorausgesetzt wird eine entscheidende Änderung der rechtlichen und wirtschaftlichen Einflussmöglichkeiten bei der mietenden juristischen Person bzw unternehmerisch tätigen Personengesellschaft.