© WEKA Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Ihre Suche nach weg lieferte 3541 Ergebnisse.
Suchergebnis filtern
Suchergebnis filtern
-
Thema
-
(305)
Mietrecht
Mietrecht
(305)
- (74) Aktuelle Mietverträge Aktuelle Mietverträge (74)
- (53) Schriftsatzmuster, Musterschreiben Schriftsatzmuster, Musterschreiben (53)
- (10) Mietanbot Mietanbot (10)
- (126) Mietvertrag - Abschluss Mietvertrag - Abschluss (126)
- (14) Befristung Befristung (14)
- (47) Mietzins Mietzins (47)
- (9) Betriebskosten Betriebskosten (9)
- (8) Kaution/Ablöse Kaution/Ablöse (8)
- (34) Erhaltung und Instandhaltung Erhaltung und Instandhaltung (34)
- (18) Mieterschutz Mieterschutz (18)
- (57) Mietvertrag - Auflösung Mietvertrag - Auflösung (57)
- (7) Spezialfragen Mietrecht Spezialfragen Mietrecht (7)
-
(208)
Wohnungseigentumsrecht
Wohnungseigentumsrecht
(208)
- (86) Wohnungseigentumsbegründung Wohnungseigentumsbegründung (86)
- (33) Eigentümergemeinschaft Eigentümergemeinschaft (33)
- (9) Hausverwalter Hausverwalter (9)
- (14) Spezialfragen Wohnungseigentum Spezialfragen Wohnungseigentum (14)
- (38) WEG-Verträge WEG-Verträge (38)
- (17) Schriftsatzmuster Schriftsatzmuster (17)
- (43) Grundbuchsanträge Grundbuchsanträge (43)
- (7) WEG-Novelle 2022 WEG-Novelle 2022 (7)
- (3) WEG-Novelle 2024 WEG-Novelle 2024 (3)
- (5) Wohnbaupaket 2024 Wohnbaupaket 2024 (5)
- (69) Kommentare Kommentare (69)
-
(305)
Mietrecht
Mietrecht
(305)
-
Kategorie
-
Datum
- Alle Themen
- Alle Kategorien
- Jedes Datum
Bettina Slamanig | Judikatur | Leitsatz
Türerrichtung für Gartenzugang: Ist das verkehrsüblich?
Der Wohnungseigentümer darf gem § 16 Abs 2 WEG Änderungen an seinem Wohnungseigentumsobjekt – einschließlich Widmungsänderungen – auf seine Kosten vornehmen. Nach Z1 darf eine Änderung weder eine Schädigung des Hauses noch eine Beeinträchtigung schutzwürdiger Interessen der anderen Wohnungseigentümer, besonders auch keine Beeinträchtigung der äußeren Erscheinung des Hauses, noch eine Gefahr für die Sicherheit von Personen, des Hauses oder von anderen Sachen zur Folge haben. Werden hierfür auch allgemeine Teile der Liegenschaft in Anspruch genommen, muss die Änderung – gem Z 2 – überdies entweder der Übung des Verkehrs entsprechen oder einem wichtigen Interesse des Wohnungseigentümers dienen.