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Dokument-ID: 575093
Unterlassungsanspruch nach § 364 Abs 2 ABGB aufgrund von Lärmemissionen vom benachbarten Fußballplatz
OGH: Unter Lärmeinwirkungen sind mittelbare Immissionen zu verstehen, die nur soweit, als sie das ortsübliche Ausmaß überschreiten und die ortsübliche Benutzung wesentlich beeinträchtigen, untersagt werden können. Voraussetzung für den Unterlassungsanspruch im Sinne des § 364 Abs 2 ABGB ist, dass die Beeinträchtigung (Immission) sowohl ortsunüblich als auch unzumutbar ist.