© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Ihre Suche nach "Gerichtliche Aufkündigung" lieferte 115 Ergebnisse.
-
Gerichtliche Aufkündigung des Dienstverhältnisses gem § 18 Abs 7 HbG
Wird dem Hausbesorger gem § 18 Abs 7 HbG das Dienstverhältnis aus einem wichtigen Grund gekündigt, so muss ihm gleichzeitig eine andere entsprechende Wohnmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden.FORUM Media (vbu) | Judikatur | Leitsatz | 9 ObA 89/11w | OGH vom 27.07.2011 | Dokument-ID: 347232 -
Umfang der Hausverwaltervollmacht bei Änderungen nach § 9 Abs 1 MRG
Die Hausverwaltervollmacht erfasst auch die Entgegennahme von Erklärungen der Mieter, wie Anzeigen nach § 12 Abs 3 Satz 2 MRG oder die Empfangnahme einer gerichtlichen Aufkündigung. Insoweit kann auch die Anzeige der Veränderung (Verbesserung) des Mietgegenstands durch den Mieter, die dem Hausverwalter gegenüber erklärt wird, als dem Vermieter zugegangen gelten.Bettina Slamanig | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 57/21z | OGH vom 27.07.2021 | Dokument-ID: 1107347 -
Ist bei einer sporadischen Büronutzung der Kündigungsgrund gem § 30 Abs 2 Z 7 MRG gegeben?
Eine Kündigung nach § 30 Abs 2 Z 7 MRG setzt das Fehlen einer vertragsgemäßen oder gleichwertigen geschäftlichen Nutzung voraus. Bei einem schutzwürdigen Interesse des Mieters, wenn er beweisen kann, dass die geschäftliche Verwendung in naher Zukunft eintritt, sind die Umstände bis zum Ende der mündlichen Verhandlung beachtlich. Eine Nutzung für ein paar Stunden an lediglich einem Tag in der Woche ist für eine regelmäßige geschäftliche Nutzung nicht ausreichend.FORUM Media (api) | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 98/18z | OGH vom 03.10.2018 | Dokument-ID: 1014770 -
Ist eine sichere elektronische Signatur bei einer Kündigung gem § 33 Abs 1 MRG per E-Mail erforderlich?
Der Mietvertrag kann vom Mieter gerichtlich oder schriftlich gekündigt werden. Aus Gründen der Rechtssicherheit und des vom Gesetz intendierten Schutzes des Mieters ist hierfür die strenge Schriftform iSd „Unterschriftlichkeit“ erforderlich, die bei einer einfachen, nicht mit elektronischer Signatur versehenen E-Mail nicht vorliegt.FORUM Media (ato) | Judikatur | Leitsatz | 8 Ob 102/16g | OGH vom 28.03.2017 | Dokument-ID: 919827 -
Zum Eintritt in den Nutzungsvertrag zwischen Wohnungsgenossenschaft und Erblasserin
Räumt die – zum Bestandteil des Nutzungsvertrags erhobene – Satzung einer Wohnungsgenossenschaft der Verlassenschaft bzw den Erben das Recht zur Namhaftmachung eines Nachfolgers ein, so ist ein Legatar zu einer solchen Nominierung nicht berufen. Die Bezeichnung einer Interessentin durch diesen ist daher keine Grundlage für ihren Vertragseintritt.FORUM Media (epu) | Judikatur | Leitsatz | 1 Ob 45/17z | OGH vom 24.05.2017 | Dokument-ID: 937342
