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Abgrenzung zwischen Geschäftsraummiete und Unternehmenspacht
Verträge, die keine reinen Miet- oder Pachtverträge sind, müssen im Rahmen eines Vergleichs der typischen Merkmale der Vertragstypen danach untersucht werden, welche Elemente in einer Gesamtbetrachtung überwiegen.Iman Torabia | Judikatur | Leitsatz | 8 Ob 12/13t | OGH vom 04.03.2013 | Dokument-ID: 562502 -
Besteht ein Schadenersatzanspruch des Untermieters gegen den Hauptmieter, der den Hauptmietvertrag auflöst?
Die freiwillige Aufgabe der Hauptmietrechte durch den Untervermieter macht ihn dem Untermieter gegenüber schadenersatzpflichtig, weil er diesem aus dem Bestandvertrag die ungestörte Benutzung des Bestandobjektes schuldet und die Beendigung des Hauptmietverhältnisses nicht automatisch auch zur Beendigung des Untermietverhältnisses führt.WEKA (vpa) | Judikatur | Leitsatz | 3 Ob 163/15i | OGH vom 17.09.2015 | Dokument-ID: 797042 -
Zum Tatbestand des § 18c Abs 2 MRG - zugänglicher Dachboden
§ 18c Abs 2 MRG erleichtert die Schaffung neuen Wohnraums im Wege der wohnungspolitisch erwünschten Nachverdichtung der bestehenden Gebäudesubstanz. Im Zweifel ist so auszulegen, dass die Voraussetzungen, unter denen ein Mieter den Ausbau eines von ihm mitbenützten Dachbodens zu dulden hat, gegenüber der früheren Rechtslage vermindert und nicht erschwert werden darf. Dies betrifft bloße Mitbenützungsrechte an typisch allgemeinen Teilen, an denen nicht ausschließliche Benützungsrechte bestehen.WEKA (wed) | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 137/14d | OGH vom 04.09.2014 | Dokument-ID: 715692 -
Recht der belegenen Sache bei Pachtvertrag mit einem Unternehmen als Hauptgegenstand
Steht ein lebendes Unternehmen und nicht die Liegenschaft im Vordergrund eines grenzübergreifenden Pachtvertrags, ist Art 22 EuGVVO, welcher für Klagen aus Miete und Pacht an unbeweglichen Sachen das Recht der belegenen Sache vorschreibt (internationale Zwangszuständigkeit), nicht anzuwenden. Das Unternehmen wird zumindest im prozessrechtlichen Sinn als bewegliche Sache angesehen.WEKA (mpe) | Judikatur | Leitsatz | 2 Ob 63/13y | OGH vom 19.09.2013 | Dokument-ID: 634561 -
Haftung gegenüber dem Untermieter nach Räumungsvergleich
Es ist allgemein anerkannt, dass der Unterbestandgeber, der sein Bestandrecht freiwillig aufgibt, dem Unterbestandnehmer zum Schadenersatz verpflichtet ist, sofern nicht sowieso gegenüber dem Unterbestandnehmer ein Anspruch auf Vertragsauflösung zugestanden wäre. Schadenersatzforderungen bestehen auch dann weiter, wenn die Beklagte das ihr vorgeworfene Verhalten der Beendigung des Hauptmietverhältnisses nicht gesetzt und dieser weiter bestanden hätte.WEKA (wed) | Judikatur | Leitsatz | 7 Ob 28/14i | OGH vom 25.06.2014 | Dokument-ID: 700916 -
Vorbehaltlose Zahlung des Pachtzinses gleich Verzicht auf Zinsminderung?
Wird der vorgeschriebene monatliche Pachtzins vorbehaltlos bezahlt, gilt dies als Verzicht auf einen bestehenden Zinsminderungsanspruch. Der Anspruch auf Pachtzinsminderung besteht nur bis zur Sanierung des Schadens und Herstellung der Benutzbarkeit.Iman Torabia | Judikatur | Leitsatz | 1 Ob 216/12i | OGH vom 13.12.2012 | Dokument-ID: 534574 -
Weigerung der Unterzeichnung eines Untermietvertrages keine Schikane
Die Weigerung zur Unterzeichnung eines Untermietvertrages stellt kein schikanöses Verhalten dar, wenn die Interessen der Parteien ausgeglichen sind.WEKA (gau) | Judikatur | Leitsatz | 7 Ob 216/12h | OGH vom 23.01.2013 | Dokument-ID: 592359 -
Unterscheidung einer Geschäftsraummiete und Unternehmenspacht
Der Unterscheidung von Geschäftsraummiete und Unternehmenspacht kommt im Allgemeinen keine erhebliche Bedeutung iSd § 502 Abs 1 ZPO zu.Judikatur | Leitsatz | 8 Ob 18/11x | OGH vom 22.03.2011 | Dokument-ID: 301758 -
Unterscheidung Geschäftsraummiete – Unternehmenspacht
Nach stRsp des OGH liegt eine Unternehmenspacht im Allgemeinen vor, wenn ein lebendes Unternehmen Gegenstand des Bestandvertrags ist.Judikatur | Leitsatz | 6 Ob 141/09t | OGH vom 18.09.2009 | Dokument-ID: 246296 -
Das Fehlen von Wasseranschlüssen und sanitären Anlagen hindert die „Selbständigkeit“ als Geschäftsräumlichkeiten nicht
Ob ein „Wohnhaus mit nicht mehr als zwei selbständigen Wohnungen“ iSd § 1 Abs 2 Z 5 MRG vorliegt und somit aus dem Anwendungsbereich des MRG fällt, entscheidet letztlich die Verkehrsauffassung.Judikatur | Leitsatz | 6 Ob 251/10w | OGH vom 16.06.2011 | Dokument-ID: 301461 -
Dreijährige Verjährungsfrist für die Rückforderung zu Unrecht vorgeschriebener und eingehobener Beträge
Für die Rückforderung zu Unrecht vorgeschriebener und eingehobener Beträge nach den §§ 15 bis 26 MRG gilt nach § 27 Abs 3 MRG eine dreijährige Verjährungsfrist.Iman Torabia | Judikatur | Leitsatz | 8 Ob 12/13t | OGH vom 04.03.2013 | Dokument-ID: 562499 -
Der Ausnahmetatbestand des § 1 Abs 2 Z 5 MRG
Die Ausnahme des § 1 Abs 2 Z 5 MRG, die den Geltungsbereich des MRG einschränkt, ist nicht daran geknüpft, dass das Wohnhaus weniger als drei selbstständige Wohnungen aufweist, sondern daran, dass neben zwei selbstständigen Wohnungen keine weiteren einer Vermietung zugänglichen Räume im Haus vorhanden sind.Judikatur | Leitsatz | 3 Ob 53/10f | OGH vom 28.04.2010 | Dokument-ID: 241400 -
Berücksichtigung von Verbesserungen durch den Untermieter iSd § 26 Abs 1 MRG
Aufwendungen zur Verbesserung für den Untermieter müssen von objektivem Nutzen sein. Es kommt dabei nicht auf die konkrete Verwendung durch den Untermieter an, sondern vor allem ist es in diesem Zusammenhang von Bedeutung, ob die konkreten Veränderungen zum Zeitpunkt des Abschlusses des Untermietvertrags für den konkreten Untermieter objektiv von Nutzen sind.WEKA (wed) | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 85/14g | OGH vom 26.09.2014 | Dokument-ID: 736237 -
Zur Unterscheidung Geschäftsraummiete – Unternehmenspacht
Im Allgemeinen ist die Vereinbarung einer Betriebspflicht das wesentliche Kriterium für die Qualifikation als Pachtvertrag, sofern sie auf einem wirtschaftlichen Interesse des Bestandgebers an der Art des Betriebs und an seinem Bestehen beruht.Judikatur | Leitsatz | 7 Ob 131/09d | OGH vom 08.07.2009 | Dokument-ID: 252489 -
Beurteilung der Vereinbarung einer Untermiete und Weitergabe des Mietobjekts
Als ungewöhnlich ist eine Nebenabrede zu beurteilen, wenn sie bei vergleichbaren Mietgegenständen und vergleichbaren Vertragsinhalten nicht oder jedenfalls nur äußerst selten vereinbart wird.Judikatur | Leitsatz | 3 Ob 244/10v | OGH vom 19.01.2011 | Dokument-ID: 301520 -
Zulässige Höhe des Untermietzinses und angemessene Berücksichtigung von Aufwendungen des Hauptmieters
Getrennt abgeschlossene Verträge (hier über das Lokal bzw die Einrichtung und Investitionen), die von allen Beteiligten als wirtschaftliche Einheit betrachtet wurden, sind nicht als Schein-, sondern als Umgehungsgeschäft zu beurteilen.Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 9/03i | OGH vom 29.03.2003 | Dokument-ID: 377665 -
Veräußerung und Verpachtung eines Unternehmens gem § 12a Abs 3 MRG
Wenn der Anhebungstatbestand des § 12a Abs 3 MRG verwirklicht ist, kommt eine Mietzinsanhebung zufolge vertraglicher Zustimmung zur Weitergabe und damit auch zum Machtwechsel nicht in Betracht.Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 93/09a | OGH vom 09.06.2009 | Dokument-ID: 254470 -
Neuerrichtung oder Umbau eines Gebäudes
Die Neuerrichtung nur eines einzelnen Mietobjekts oder der Umbau eines Gebäudes unter Wiederverwendung bestehen gebliebener vermietbarer Räume ist einer Neuerrichtung des Gebäudes nach § 1 Abs 4 Z 1 MRG nicht gleichzuhalten.Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 229/00p | OGH vom 13.03.2001 | Dokument-ID: 377640 -
Abgrenzung von Leihe und Miete
Der Erwerber einer Bestandsache wird Rechtsnachfolger bei Mietverhältnissen, nicht aber im Fall einer Wohnungsleihe. Werden nicht nur Gebrauchskosten, sondern auch darüber hinausgehende Zahlungen geleistet, liegt eine Miete vor.Judikatur | Leitsatz | 1 Ob 132/08f | OGH vom 16.09.2008 | Dokument-ID: 377615 -
Echte Aufstockung: keine Ausnahme nach § 1 Abs 2 Z 5 MRG
Nur „Dachbodenausbauten“ im eigentlichen Sinn, nicht aber echte Aufstockungen, bei denen die Kubatur wesentlich erhöht und das Dach nicht erhalten bleibt, sind vom Ausnahmetatbestand des § 1 Abs 2 Z 5 MRG erfasst.Judikatur | Leitsatz | 6 Ob 140/10x | OGH vom 11.10.2010 | Dokument-ID: 245518 -
Zum Ausnahmetatbestand des § 1 Abs 4 Z 1 MRG iZm Anbau eines neuen Gebäudes an ein bestehendes Gebäude
An der tatbestandsmäßigen Neuerrichtung des Gebäudes fehlt es, wenn bestehen gebliebene Räume des alten Baubestands im neuen Haus weiterverwendet werden; eine nur geringfügige Einbeziehung alter Gebäudeteile in das neue Objekt kann aber bei wertender Betrachtung doch für die Annahme einer gänzlichen Neuerrichtung sprechen.Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 100/09f | OGH vom 07.07.2009 | Dokument-ID: 241786 -
Angehobener Mietzins und Wertsicherung gemäß § 12a MRG
Die Verpachtung des im Bestandobjekt betriebenen Unternehmens berechtigt den Vermieter, den gemäß § 12a MRG angehobenen Hauptmietzins wertgesichert zu begehren, auch wenn im Mietvertrag dessen Wertsicherung nicht vereinbart war.Judikatur | Leitsatz | 1 Ob 129/11v | OGH vom 13.10.2011 | Dokument-ID: 377268 -
Erhaltungspflicht des Daches bei nachträglichem Dachbodenausbau
Die Erhaltungspflicht der Wohnungseigentümer besteht unabhängig davon, ob der zu erhaltende Liegenschaftsanteil schon bei Errichtung der Wohnungseigentumsanlage vorhanden war oder erst nachträglich durch eine Änderung geschaffen wurde.Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 63/09i | OGH vom 24.11.2009 | Dokument-ID: 256034 -
Verletzung von wichtigen Interessen des Untervermieters iSd § 30 Abs 2 Z 12 MRG
Wichtige Interessen des Untervermieters sind alle Momente, die für ihn vom Standpunkt seiner Familieninteressen oder seiner geschäftlichen Bedürfnisse von maßgeblicher Bedeutung sind, ohne dass es sich geradezu um Lebensnotwendigkeiten handeln muss.Judikatur | Leitsatz | 10 Ob 44/11k | OGH vom 31.05.2011 | Dokument-ID: 301560 -
Einräumung eines Untermietrechts und Kündigung nach § 30 Abs 2 Z 6 MRG
Eine Kündigung nach § 30 Abs 2 Z 6 MRG ist unzulässig, wenn die aufgekündigte Wohnung zwar leersteht, der zur Weitergabe berechtigte Mieter aber in angemessener Frist ernstliche Schritte zur Weitergabe der Mietrechte unternommen hat.Lisa Korninger | Judikatur | Leitsatz | 6 Ob 156/11a | OGH vom 18.07.2011 | Dokument-ID: 325589
