© WEKA Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Ihre Suche nach schenk lieferte 4 Ergebnisse.
-
Wann ist die Abberufung des Verwalters wegen grober Pflichtverletzung gerechtfertigt?
Für die sofortige Abberufung des Verwalters einer Wohnungseigentumsanlage auf Antrag (nur) eines Miteigentümers sind gravierende, die Vertrauensbasis zerstörende Pflichtverletzungen zu fordern. Aus der einmaligen Verletzung der zweijährigen Mindestfrist zur Einberufung einer Eigentümerversammlung verbunden mit nur geringfügigen Nachlässigkeiten bei der Terrassensanierung ist keine grobe Vernachlässigung der Verwalterpflichten abzuleiten.Alexander Kdolsky | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 126/18t | OGH vom 28.08.2018 | Dokument-ID: 1014501 -
Ist ein Notariatsakt zur Einräumung einer Dienstbarkeit im Rahmen der Schenkung einer Liegenschaft erforderlich?
Eine Dienstbarkeit kann Gegenstand einer Schenkung sein und benötigt in diesem Fall entweder einer wirklichen Übergabe – etwa im Sinn der tatsächlichen Gestattung der Ausübung – oder eines Notariatsaktes gem § 1 Abs 1 lit d NotAktG. Bei der Einräumung des Wohnungsgebrauchsrechts für die Schenkerin einer Liegenschaft liegt allerdings in Bezug auf die Dienstbarkeit keine Schenkung vor und kann bei Vorliegen der Voraussetzungen nach § 26 Abs 2 GBG einverleibt werden.WEKA (red) | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 155/16d | OGH vom 29.09.2016 | Dokument-ID: 881993 -
Über die Zulässigkeit der Schenkung von bloß gem § 40 Abs 2 WEG 2002 angemerkten Anteilen
Mit der erhaltenen Zusage über die Einräumung von Wohnungseigentum wird man zum Wohnungseigentumsbewerber, es entsteht jedoch noch kein Wohnungseigentum, da es hierbei auf die Einverleibung im Grundbuch ankommt. Diese Zusage kann im Grundbuch angemerkt werden, was jedoch lediglich die Anwartschaft auf einen bestimmten Rang begründet und den Bewerber noch nicht zum Buchberechtigten macht, der somit auch kein Verfügungsrecht über die Liegenschaft hat und diese somit auch nicht verschenken kann.WEKA (api) | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 136/18p | OGH vom 18.07.2018 | Dokument-ID: 1010493 -
Immobilienertragsteuer aus einer Veräußerung einer mit Absonderungsrechten belasteten Liegenschaft
Die Immobilienertragsteuer zählt nicht zu den Sondermassekosten. Auch darf die Stellung des Absonderungsgläubigers nicht verschlechtert werden, und im Zweifelsfall ist von der Zugehörigkeit der Kosten zur allgemeinen Masse auszugehen.WEKA (wed) | Judikatur | Leitsatz | 8 Ob 141/12m | OGH vom 28.05.2013 | Dokument-ID: 636957