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Gewerbsmäßige Nutzung einer Wohnung in der Pension – liegt der Kündigungsgrund nach § 30 Abs 2 Z 6 MRG vor?
Gem § 30 Abs 2 Z 6 MRG kann der Vermieter dem Mieter aus wichtigem Grund kündigen, wenn die vermietete Wohnung nicht zur Befriedigung des dringenden Wohnbedürfnisses regelmäßig verwendet wird. Der Kündigungstatbestand ist jedoch nicht erfüllt, wenn der Mieter zwar ausschließlich in einer anderen Wohnung nächtigt, sich der Mittelpunkt seiner Lebenshaltung aber zum Teil in der aufzufkündigenden Wohnung befindet und er berechtigt ist das Bestandobjekt auch zu geschäftlichen Zwecken zu nutzen.Theresa Tisch | Judikatur | Leitsatz | 10 Ob 85/18z | OGH vom 20.11.2018 | Dokument-ID: 1018366 -
Zum schutzwürdigen Rückkehrinteresse des Mieters
Wird eine Wohnung nicht mehr regelmäßig zu Wohnzwecken verwendet, so muss der Mieter behaupten und beweisen, dass ein dringendes Wohnbedürfnis vorliegt. Für ein diesbezügliches Vorbringen reicht es aus, wenn der Mieter wegen einer altersbedingten Verschlechterung seines Allgemeinzustandes Bedarf an der Wohnung behauptet, angibt, sich um die Verbesserung der dortigen Heizmöglichkeiten zu bemühen und einen konkreten Zeitrahmen für seine Rückkehr nennen kann.FORUM Media (vpa) | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 77/15g | OGH vom 19.06.2015 | Dokument-ID: 785892 -
Bedeutung des Endtermins für eine wirksame Befristung eines Mietvertrags
Die Nennung eines schriftlich vereinbarten unbedingten Endtermins dient der Warnung des Mieters. Nur wenn der Endtermin ausreichend transparent ist, kann dieser seiner Funktion gerecht werden. Fernerhin ist durch Auslegung zu ermitteln, ob ein Endtermin überhaupt bestimmt ist. Die Festlegung von zwei unterschiedlichen Endterminen ist in diesem Zusammenhang mehr als bedenklich.FORUM Media (wed) | Judikatur | Leitsatz | 3 Ob 219/13x | OGH vom 22.01.2014 | Dokument-ID: 672243 -
Frage der Wirksamkeit einer Befristung iSd § 29 Abs 1 Z 3 lit a MRG
Für die Frage der Wirksamkeit einer Befristung nach § 29 Abs 1 Z 3 lit a MRG kommt es nur darauf an, ob sie sich aus dem Wortlaut der Urkunde selbst ergibt.Iman Torabia | Judikatur | Leitsatz | 1 Ob 221/12z | OGH vom 31.01.2013 | Dokument-ID: 562483 -
Zur regelmäßigen Benützung einer Wohnung
Eine regelmäßige Benützung einer Wohnung, und somit einer auf § 30 Abs 2 Z 6 MRG gestützten Kündigung entgegenstehend, stellt die durchgängige Benützung der gemieteten Wohnung bloß zum Schlafen, allerdings in jeder Nacht, dar.Judikatur | Leitsatz | 3 Ob 153/14t | OGH vom 18.12.2014 | Dokument-ID: 755233
