© WEKA Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Ihre Suche nach zweitwohnung lieferte 34 Ergebnisse.
-
Gewerbsmäßige Nutzung einer Wohnung in der Pension – liegt der Kündigungsgrund nach § 30 Abs 2 Z 6 MRG vor?
Gem § 30 Abs 2 Z 6 MRG kann der Vermieter dem Mieter aus wichtigem Grund kündigen, wenn die vermietete Wohnung nicht zur Befriedigung des dringenden Wohnbedürfnisses regelmäßig verwendet wird. Der Kündigungstatbestand ist jedoch nicht erfüllt, wenn der Mieter zwar ausschließlich in einer anderen Wohnung nächtigt, sich der Mittelpunkt seiner Lebenshaltung aber zum Teil in der aufzufkündigenden Wohnung befindet und er berechtigt ist das Bestandobjekt auch zu geschäftlichen Zwecken zu nutzen.Theresa Tisch | Judikatur | Leitsatz | 10 Ob 85/18z | OGH vom 20.11.2018 | Dokument-ID: 1018366 -
Zum schutzwürdigen Rückkehrinteresse des Mieters
Wird eine Wohnung nicht mehr regelmäßig zu Wohnzwecken verwendet, so muss der Mieter behaupten und beweisen, dass ein dringendes Wohnbedürfnis vorliegt. Für ein diesbezügliches Vorbringen reicht es aus, wenn der Mieter wegen einer altersbedingten Verschlechterung seines Allgemeinzustandes Bedarf an der Wohnung behauptet, angibt, sich um die Verbesserung der dortigen Heizmöglichkeiten zu bemühen und einen konkreten Zeitrahmen für seine Rückkehr nennen kann.WEKA (vpa) | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 77/15g | OGH vom 19.06.2015 | Dokument-ID: 785892 -
Zur regelmäßigen Benützung einer Wohnung
Eine regelmäßige Benützung einer Wohnung, und somit einer auf § 30 Abs 2 Z 6 MRG gestützten Kündigung entgegenstehend, stellt die durchgängige Benützung der gemieteten Wohnung bloß zum Schlafen, allerdings in jeder Nacht, dar.Judikatur | Leitsatz | 3 Ob 153/14t | OGH vom 18.12.2014 | Dokument-ID: 755233 -
Frage der Wirksamkeit einer Befristung iSd § 29 Abs 1 Z 3 lit a MRG
Für die Frage der Wirksamkeit einer Befristung nach § 29 Abs 1 Z 3 lit a MRG kommt es nur darauf an, ob sie sich aus dem Wortlaut der Urkunde selbst ergibt.Iman Torabia | Judikatur | Leitsatz | 1 Ob 221/12z | OGH vom 31.01.2013 | Dokument-ID: 562483 -
Beweislast für die Wohnungseigenschaft eines neutralen Objekts
Objekte, die nicht von vornherein als Wohnung oder Geschäftsräumlichkeiten anzusehen sind, sogenannte „neutrale Objekte“, fallen nicht in den Anwendungsbereich des MRG. Die Beweislast liegt in solchen Fällen beim Mieter, der behauptet, dass das Objekt als Wohnung oder Geschäftsraum an ihn vermietet wurde und daher vom Anwendungsbereich des MRG umfasst wird.WEKA (mpe) | Judikatur | Leitsatz | 2 Ob 80/13y | OGH vom 19.09.2013 | Dokument-ID: 634565 -
Das schutzwürdige Interesse an der Aufrechterhaltung des Mietverhältnisses an einer nicht regelmäßig verwendeten Wohnung
Gekündigt kann man nur werden, wenn man den Mietgegenstand nicht regelmäßig nutzt oder kein dringendes Wohnbedürfnis vorliegt. Dennoch existiert ein schutzwürdiges Interesse an der Aufrechterhaltung eines Mietverhältnisses, wenn feststeht, dass der Mieter die Wohnung in naher Zukunft wieder benötigen wird. Dabei muss nachgewiesen werden, dass eine Rückkehrabsicht besteht bzw eine Rückkehr bald erfolgen wird. Unbeachtlich sind ungewisse, in der Zukunft liegende Möglichkeiten einer Rückkehr.WEKA (wed) | Judikatur | Leitsatz | 3 Ob 43/14s | OGH vom 25.06.2014 | Dokument-ID: 692947 -
Kündigung gem § 30 Abs 2 Z 6 MRG bei Benutzung zweier Wohnungen gerechtfertigt?
Der Kündigungsgrund des Fehlens eines Lebensmittelpunktes über einen beträchtlichen Zeitraum hinweg greift auch dann nicht bei zusammengelegten Wohnungen, wenn zwei verschiedene Mietverträge existieren. Vielmehr ist von einer unteilbaren Einheit auszugehen.WEKA (wed) | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 187/13f | OGH vom 06.11.2013 | Dokument-ID: 636952 -
Bedeutung des Endtermins für eine wirksame Befristung eines Mietvertrags
Die Nennung eines schriftlich vereinbarten unbedingten Endtermins dient der Warnung des Mieters. Nur wenn der Endtermin ausreichend transparent ist, kann dieser seiner Funktion gerecht werden. Fernerhin ist durch Auslegung zu ermitteln, ob ein Endtermin überhaupt bestimmt ist. Die Festlegung von zwei unterschiedlichen Endterminen ist in diesem Zusammenhang mehr als bedenklich.WEKA (wed) | Judikatur | Leitsatz | 3 Ob 219/13x | OGH vom 22.01.2014 | Dokument-ID: 672243 -
Gültigkeitsvoraussetzung einer schriftlichen Vereinbarung über die Befristung von Mietverträgen
Ob eine gültige schriftliche Vereinbarung gemäß § 29 Abs 1 Z 3 lit a MRG über die Befristung eines Mietvertrages vorliegt, ist im Einzelfall auch nach den allgemeinen Regeln der Rechtsgeschäftslehre zu beurteilen und wird von der Rechtsprechung regelmäßig anhand eines strengen Maßstabs geprüft.WEKA (mpe) | Judikatur | Leitsatz | 1 Ob 237/13d | OGH vom 23.01.2014 | Dokument-ID: 656135 -
Ausnahmebestimmung des § 1 Abs 2 Z 2 MRG
Wird eine Wohnung als „Naturalwohnung“ durch pensionierte Bundesbedienstete genutzt, so unterliegt das Mietverhältnis nicht der Ausnahmebestimmung des § 1 Abs 2 Z 2 MRG, wenn der Mietvertrag nicht mit den Nutzern der Wohnung, sondern mit dem Bund als seinerzeitigen „Dienstgeber“ abgeschlossen worden ist.Iman Torabia | Judikatur | Leitsatz | 2 Ob 30/11t | OGH vom 19.01.2012 | Dokument-ID: 452910 -
Rechtsfolgen einer länger dauernden Nichtbenutzung einer Wohnung
In einer länger dauernden Nichtbenützung kann weder ein Verzicht auf die Mietrechte noch eine Verwirkung erblickt werden.Judikatur | Leitsatz | 9 Ob 78/10a | OGH vom 24.11.2010 | Dokument-ID: 301605 -
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Wirksamkeit einer Befristung
§ 49a Abs 1 MRG regelt die Rechtswirksamkeit einer vor dem 01.03.1994 geschlossenen Vereinbarung über die Befristung eines Mietvertrags. Danach gilt, dass es für die Beurteilung der Durchsetzbarkeit des Endtermins auf die Rechtslage im Zeitpunkt des Mietvertragsabschlusses ankommt, wobei es keinen Unterschied macht, ob das Bestandverhältnis (schon) zum Zeitpunkt der Geltung des MRG oder (noch) des MG abgeschlossen worden ist; dies gilt auch für Superädifikate.Iman Torabia | Judikatur | Leitsatz | 10 Ob 62/11g | OGH vom 05.06.2012 | Dokument-ID: 452928 -
Entfall eines dringenden Wohnbedürfnisses bei mehrjähriger Haftstrafe des Mieters
Mit der rechtskräftigen Verhängung einer langjährigen Haftstrafe über den Mieter kann, unter Berücksichtigung des Einzelfalles, ein dringendes Wohnbedürfnis verwirkt werden.WEKA (fsc) | Judikatur | Leitsatz | 3 Ob 69/12m | OGH vom 15.05.2012 | Dokument-ID: 469800 -
Indizien für eine Ausnahme nach § 1 Abs 2 Z 1 MRG bei einem Beherbergungsbetrieb
Ob ein Mietobjekt im Rahmen des Betriebes eines Beherbergungsunternehmens vermietet wurde, lässt sich immer nur unter Bedachtnahme auf alle Umstände des Einzelfalls beantworten. Aus der ständigen Judikatur ergeben sich jedoch einige Indizien dafür.Judikatur | Leitsatz | 7 Ob 3/11h | OGH vom 16.02.2011 | Dokument-ID: 301498 -
Bei Mietvertragsabschluss getroffene Räumungsverpflichtung dürfen Endtermine nicht umgangen werden
Nicht durchsetzbare Endtermine können nicht durch eine vor oder gleichzeitig mit Abschluss des Mietvertrages getroffene gerichtliche Räumungsverpflichtung umgangen werden.WEKA (vbu) | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 184/10k | OGH vom 24.01.2011 | Dokument-ID: 302597 -
Zum Ausnahmetatbestand des § 1 Abs 2 Z 1 MRG
Bei der Prüfung der Frage, ob die Vermietung im Rahmen des Betriebs des Verkehrsunternehmens des Vermieters erfolgte, ist auf den Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrags abzustellen.Judikatur | Leitsatz | 10 Ob 57/09v | OGH vom 29.09.2009 | Dokument-ID: 258295 -
Zum Begriff der „Geschäftsräumlichkeit“ des § 1 Abs 1 MRG
Damit ein Objekt dem MRG als „Geschäftsraum“ unterliegt, muss darin nicht unmittelbar eine unternehmerische oder geschäftliche Tätigkeit ausgeübt werden. Die Nutzung des Objekts muss lediglich geschäftlichen Zwecken dienen.Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 120/10y | OGH vom 15.07.2010 | Dokument-ID: 247963 -
Abgrenzung von Leihe und Miete
Der Erwerber einer Bestandsache wird Rechtsnachfolger bei Mietverhältnissen, nicht aber im Fall einer Wohnungsleihe. Werden nicht nur Gebrauchskosten, sondern auch darüber hinausgehende Zahlungen geleistet, liegt eine Miete vor.Judikatur | Leitsatz | 1 Ob 132/08f | OGH vom 16.09.2008 | Dokument-ID: 377615 -
Kündigungstatbestand des § 30 Abs 2 Z 6 MRG wegen Benützung mehrerer Wohnungen
Die Prüfung eines dringenden Wohnbedarfs des Mieters bzw der eintrittsberechtigten Person erübrigt sich, wenn eine regelmäßige Verwendung des Objektes zu Wohnzwecken vorliegt.WEKA (skn) | Judikatur | Leitsatz | 1 Ob 157/11m | OGH vom 29.09.2011 | Dokument-ID: 373183 -
Vertragsauslegung bei Befristungsvereinbarungen als erhebliche Rechtsfrage
Ob ein Vertrag im Einzelfall richtig ausgelegt wurde, stellt nur dann eine erhebliche Rechtsfrage iSd § 502 Abs 1 ZPO dar, wenn infolge einer wesentlichen Verkennung der Rechtslage ein unvertretbares Auslegungsergebnis erzielt wurde.Judikatur | Leitsatz | 3 Ob 36/11g | OGH vom 22.03.2011 | Dokument-ID: 301523 -
Einräumung eines Untermietrechts und Kündigung nach § 30 Abs 2 Z 6 MRG
Eine Kündigung nach § 30 Abs 2 Z 6 MRG ist unzulässig, wenn die aufgekündigte Wohnung zwar leersteht, der zur Weitergabe berechtigte Mieter aber in angemessener Frist ernstliche Schritte zur Weitergabe der Mietrechte unternommen hat.Lisa Korninger | Judikatur | Leitsatz | 6 Ob 156/11a | OGH vom 18.07.2011 | Dokument-ID: 325589 -
Das Fehlen von Wasseranschlüssen und sanitären Anlagen hindert die „Selbständigkeit“ als Geschäftsräumlichkeiten nicht
Ob ein „Wohnhaus mit nicht mehr als zwei selbständigen Wohnungen“ iSd § 1 Abs 2 Z 5 MRG vorliegt und somit aus dem Anwendungsbereich des MRG fällt, entscheidet letztlich die Verkehrsauffassung.Judikatur | Leitsatz | 6 Ob 251/10w | OGH vom 16.06.2011 | Dokument-ID: 301461 -
Echte Aufstockung: keine Ausnahme nach § 1 Abs 2 Z 5 MRG
Nur „Dachbodenausbauten“ im eigentlichen Sinn, nicht aber echte Aufstockungen, bei denen die Kubatur wesentlich erhöht und das Dach nicht erhalten bleibt, sind vom Ausnahmetatbestand des § 1 Abs 2 Z 5 MRG erfasst.Judikatur | Leitsatz | 6 Ob 140/10x | OGH vom 11.10.2010 | Dokument-ID: 245518 -
Aufkündigung bei erst kurzzeitiger Nichtbenützung wegen Auswanderung
Der Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z 6 MRG ist auch dann erfüllt, wenn die Nichtbenützung zwar erst seit kurzer Zeit vorliegt, aber auf Dauer – hier die Auswanderung – angelegt ist. Bei vertraglich eingeschränktem Wohnzweck müsste die Verwendung – durch wen immer – selbst hinter diesen zurückfallen. Eine Wohnungsweitergabe ist mit dem spezielleren Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z 4 MRG geltend zu machen.Judikatur | Leitsatz | 6 Ob 239/00s | OGH vom 14.12.2000 | Dokument-ID: 378883 -
Teilausnahme gem § 1 Abs 4 Z 1 MRG bei einer Doppelwohnhausanlage
Der Ausnahmetatbestand des § 1 Abs 4 Z 1 MRG ist nicht erfüllt, wenn nur ein einzelner Mietgegenstand, nicht aber das ganze Gebäude ohne Zuhilfenahme öffentlicher Mittel aufgrund einer nach dem 30.06.1953 erteilten Baubewilligung neu errichtet wurde.Judikatur | Leitsatz | 7 Ob 54/10g | OGH vom 26.05.2010 | Dokument-ID: 253012
