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MaklerG-ÄnderungsG: Änderungen der Novelle im Kurzüberblick
Ist ein Makler im Spiel, dh vermittelt dieser eine Wohnung, ist es nach der heutigen Gesetzeslage noch möglich, dass dieser sowohl von der Vermieterseite als auch von der künftigen Mieterseite eine Provision verlangt und verlangen darf.Andrea Weisert | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1138982 -
Inhalt des Maklervertrages
Zu den Inhalten eines Maklervertrages zählen unter anderem Bestimmungen zu Provisionsvereinbarung, Alleinvermittlungsauftrag, einen fehlenden Vermittlungserfolg sowie einen erfolgsunabhängigen Aufwandersatz.WEKA (red) - Christian Macho - Andrea Weisert | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 631875 -
Provisionsbestimmungen der Immobilienmaklerverordnung
Im 4. Abschnitt der Immobilienmaklerverordnung sind die zulässigen Provisionshöchstbeträge geregelt. Diese unterscheiden sich gegenüber der IMV 1978 im Wesentlichen in den im Beitrag genannten Punkten.Christoph Kothbauer - Andrea Weisert | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 356349 -
Mietanbot – Rücktrittsrecht nach KSchG
Bei Mietverträgen, die zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer iSd KSchG abgeschlossen worden sind, ist (ergänzend) das Konsumentenschutzgesetz anzuwenden.Alexander Scheer - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 281498 -
Aufklärungspflichten bei Abschluss des Maklervertrages
Wird der Immobilienmakler nur für einen Auftraggeber tätig, so hat er dies gem § 17 MaklerG dem Dritten mitzuteilen. In bestimmten Fällen ist auch auf ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis hinzuweisen.WEKA (red) - Andrea Weisert | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 671505 -
Immobilienmaklervertrag
Rechtliche Rahmenbedingungen sowie Grundelemente des Immobilienmaklervertrags werden hier erläutert.WEKA (red) - Andrea Weisert | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 631865 -
Der Makler und seine Provision
Makler vermitteln Wohnungssuchenden einen anbietenden Vermieter und helfen Hausverkäufern, ihre Liegenschaften zu verkaufen. Näheres zum Begriff des Maklers sowie über die Voraussetzungen des Provisionsanspruches erfahren Sie im folgenden Beitrag.Alexander Scheer - Iman Torabia - WEKA (red) - Karin Zahiragic - Andrea Weisert - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 627970