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Kaufanbot (für eine Eigentumswohnung, Bauträgervertragsgesetz)
DEMOAn dieser Stelle befindet sich ein Vertragsmuster zum Thema „Kaufangebot (für eine Eigentumswohnung, Bauträgervertragsgesetz)“.Wolfgang Steinberger | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 1183992 -
Erhöhung der Hauptmietzinse
DEMOIn diesem Kapitel wird erläutert, unter welchen Voraussetzungen gem § 18 MRG eine Erhöhung des Hauptmietzinses zulässig ist.Iman Torabia - Stanislava Doganova | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 655442 -
Kompromiss-Mietvertrag für eine Wohnung (Hauptkriterium: Neuerrichtung der Wohnung nach dem 08.05.1945)
DEMOKompromiss-Vertragsmuster für einen Mietvertrag für eine Wohnung, die aufgrund einer nach dem 8. Mai 1945 erteilten Baubewilligung durch Um-, Auf-, Ein- oder Zubau neu geschaffen wurde unter Berücksichtung des 5. MILG (Mietpreisbremse 2026).Markus Bulgarini - Karin Zahiragic - WEKA (red) | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 589054 -
Kompromiss-Mietvertrag für eine Wohnung (Kategorie A, B oder C ab 1994)
DEMOMuster eines Kompromiss-Mietvertrags für eine Wohnung der Kategorie A, B oder C ab dem Jahr 1994. Das KSchG ist auf diesen Vertrag nicht anwendbar, Berücksichtigung des 5. MILG.Markus Bulgarini - WEKA (red) - Karin Zahiragic | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 589077 -
Nachbarschaftliche Querelen wegen Wildwuchs aus Nachbars Garten
Gastautorin Dr. Weisert informiert in ihrem Beitrag darüber, was Nachbarn gegen störende Immissionen, wie z. B. überhängende Äste vom Nachbarsgrundstück, tun können. Wer muss für die Kosten und die Entsorgung aufkommen?Andrea Weisert | News | 15.06.2015 | Dokument-ID: 760990 -
Türerrichtung für Gartenzugang: Ist das verkehrsüblich?
Bei der Beurteilung der Verkehrsüblichkeit einer Änderung kommt es nicht auf eine allgemeine, generalisierende Betrachtung einer vom Standort abstrahierten Baupraxis an, sondern darauf, ob die konkret beabsichtigte Änderung in ihrer geplanten Ausgestaltung unter Berücksichtigung der Beschaffenheit des Hauses, des Umfelds, des Ausmaßes des Eingriffs in die Bausubstanz sowie des Ausmaßes der Inanspruchnahme oder Umgestaltung allgemeiner Teile verkehrsüblich ist.Bettina Slamanig | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 68/21t | OGH vom 14.06.2021 | Dokument-ID: 1103961 -
Untersagung von Kinderparties aufgrund von Lärmbelästigung?
Eine wesentliche Beeinträchtigung der ortsüblichen Nutzung eines Gartens durch (etwa wöchentlich) stattfindende Kinderfeste mit regem Besuch ist grundsätzlich möglich.WEKA (epu) | News | 11.07.2018 | Dokument-ID: 1001197 -
Wohnhauswiederaufbaudarlehen – Checkliste
Checkliste anwendbarer Rechtsvorschriften zu Geschäftslokal Typ 3; betrifft Gechäftslokale, deren Wohnhauswiederaufbaudarlehen bei Vertragsabschluss noch gar nicht oder nicht begünstigt zurückgezahlt war.WEKA (red) | Muster | Checkliste | Dokument-ID: 905590 -
Zur rechtlichen und wirtschaftlichen Einheit von Liegenschaften und Betriebskostenabrechnung
Auf einer Liegenschaft errichtete Bauwerke, die keine rechtliche und wirtschaftliche Einheit bilden, dürfen nicht gemeinsam abgerechnet werden. Gebäude auf verschiedenen Liegenschaften können somit schon gar nicht gemeinsam abgerechnet werden.WEKA (ffa) | News | 18.05.2015 | Dokument-ID: 757974 -
Bloße Neuerrichtung des Aufzugs durch eine Liftgemeinschaft schließt das Vorliegen einer Gemeinschaftsanlage nicht aus
Das Vorliegen einer Gemeinschaftsanlage kann nur durch die Vereinbarung ausgeschlossen werden, dass die Sondernutzung am Aufzug nur bestimmten Mietern zusteht und ein Benützungsrecht an weitere Mieter gar nicht oder nur bedingt erfolgen darf.Angela Yonkova | News | 09.10.2015 | Dokument-ID: 788154 -
Der Anteil des Mieters an Aufwendungen für Gemeinschaftsanlagen
Gastautorin Dr. Weisert erläutert in ihrem Beitrag, ob Mieter für alle Gemeinschaftsanlagen mitbezahlen müssen, auch wenn sie diese gar nicht nutzen oder nutzen können.Andrea Weisert | News | 26.05.2011 | Dokument-ID: 271043 -
Wohnhauswiederaufbau-Darlehen – Checkliste
Hier finden Sie eine Checkliste zum Thema Wohnhauswiederaufbau-Darlehen, das bei Vertragsabschluss noch gar nicht oder nicht begünstigt zurückgezahlt worden ist.WEKA (red) | Muster | Checkliste | Dokument-ID: 580261 -
Ist das Einschlagen von Nägeln in ein WEG-Objekt eine genehmigungsbedürftige Änderung?
Bohrt ein Wohnungseigentümer drei Löcher in seine Seite der vom benachbarten Wohnungseigentümer zur Abgrenzung der Gärten errichteten Mauer und errichtet er eine Verkleidung seines Teils der Mauer, handelt es sich dabei um eine bagatellhafte, nicht genehmigungsbedürftige Umgestaltung.Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 222/23t | OGH vom 30.01.2024 | Dokument-ID: 1174128 -
Belegung des Hausgartens mit Terrassenplatten: Liegt eine Widmungsänderung vor?
Wird die Gesamtheit eines Hausgartens mit Terrassenplatten belegt, liegt eine Widmungsänderung von Garten zu Terrasse vor, die nicht als bagatellhafte Umgestaltung, sondern als zustimmungspflichtige Änderung iSd § 16 Abs 2 WEG 2002 zu sehen ist.Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 18/23t | OGH vom 18.04.2023 | Dokument-ID: 1139401 -
5 Ob 96/25s; OGH; 5. August 2025
Judikatur | Entscheidung | 5 Ob 96/25s | OGH vom 05.08.2025 | Dokument-ID: 1240285 -
1 Ob 62/25m; OGH; 27. Mai 2025
Judikatur | Entscheidung | 1 Ob 62/25m | OGH vom 27.05.2025 | Dokument-ID: 1240288 -
Zur Überprüfung der Rücklagenabrechnung iZm mit falschen USt-Ausweisungen
In der Jahresabrechnung sind im Hinblick auf die USt nur Leistungsvorgänge auszuweisen. Ein Abrechnungsmangel besteht daher, wenn bestimmte Positionen in der Abrechnung nicht den „üblichen“ 10 % USt, sondern dem höheren Steuersatz von 20 % oder auch gar keiner USt unterliegen.Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 198/22m | OGH vom 21.12.2022 | Dokument-ID: 1136269 -
Unterschiedliche Nutzungsmöglichkeit iSd § 32 Abs 5 WEG 2002 bei Reihenhäusern?
Bereits zu § 19 Abs 1 WEG 1975 sprach der OGH aus, dass die Aufteilungsregel des § 19 WEG 1975 auch dann gilt, wenn es sich bei den betroffenen Wohnungseigentumsobjekten um Reihenhäuser handelt. Er hielt weiters explizit fest, dass auf die Begründung von Wohnungseigentum an Reihenhäusern die für Wohnungseigentumsobjekte geltenden Regeln anzuwenden sind. Diese Judikatur gilt auch für das WEG 2002.Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 96/25s | OGH vom 05.08.2025 | Dokument-ID: 1240267 -
Schützt Unkenntnis einer Vertragspartei vor dem Vorliegen eines Umgehungsgeschäfts?
Für das Vorliegen eines Umgehungsgeschäfts kommt es grundsätzlich nicht darauf an, ob die Vertragsparteien das Geschäft mit Umgehungsabsicht schließen. Relevant ist nur, ob das Geschäft objektiv Sinn und Zweck der umgangenen Norm vereitelt. Anderes gilt, wenn das Geschäft, etwa ein Zeitmietvertrag, nicht an sich verboten ist; in diesem Fall ist die Kenntnis der Vertragsparteien über jene Umstände, die objektiv die Umgehung des Gesetzes bewirken, maßgeblich.Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 1 Ob 62/25m | OGH vom 27.05.2025 | Dokument-ID: 1240280 -
Grobes Verschulden des Mieters bei Mietzinsminderung?
OGH aktuell: Trifft den Mieter ein grobes Verschulden, wenn er davon ausgeht, zu einer 100%igen Mietzinsminderung berechtigt zu sein und deshalb den Mietzins schuldig bleibt?Eva-Maria Hintringer | News | 02.04.2025 | Dokument-ID: 1196421 -
5 Ob 146/24t; OGH; 2. April 2025
Judikatur | Entscheidung | 5 Ob 146/24t | OGH vom 02.04.2025 | Dokument-ID: 1203766 -
6 Ob 223/24y; OGH; 11. Dezember 2024
Judikatur | Entscheidung | 6 Ob 223/24y | OGH vom 11.12.2024 | Dokument-ID: 1195845 -
Bestehen „unterschiedlicher Nutzungsmöglichkeiten“ bei Balkonen?
Aufwendungen für die Liegenschaft sind von den Wohnungseigentümern im Verhältnis ihrer Miteigentumsanteile zu tragen. Ein anderer Aufteilungsschlüssel kann gerichtlich festgesetzt werden, wenn bezüglich der betroffenen Aufwendung erheblich unterschiedliche Nutzungsmöglichkeiten bestehen. Diese Voraussetzung liegt nicht schon dann vor, wenn ein Wohnungseigentümer von der Nutzung anderer Wohnungseigentumsobjekte einschließlich deren Balkone ausgeschlossen ist.Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 146/24t | OGH vom 02.04.2025 | Dokument-ID: 1203758 -
1 Ob 90/25d; OGH; 9. September 2025
Judikatur | Entscheidung | 1 Ob 90/25d | OGH vom 09.09.2025 | Dokument-ID: 1240287 -
Änderungsrecht am Wohnungseigentumsobjekt (geändertes äußeres Erscheinungsbild durch Einzäunung)
Wohnungseigentümer sind gemäß § 16 Abs 2 WEG 2002 grundsätzlich zu Änderungen an ihrem Wohnungseigentumsobjekt auf eigene Kosten berechtigt. Eine solche Änderung darf aber keine Beeinträchtigung schutzwürdiger Interessen der anderen Wohnungseigentümer, besonders auch keine Beeinträchtigung der äußeren Erscheinung des Hauses darstellen. In casu ging es um eine Einzäunung eines Gartenteils, die sich nicht nur farblich von der Grünanlage deutlich abhebt, sondern insgesamt einen optischen Fremdkörper im Garten darstellt.Albert Scherzer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 144/22w | OGH vom 27.09.2022 | Dokument-ID: 1128404
