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Dokument-ID: 245417
Rangordnungen der geplanten Veräußerung und der geplanten Verpfändung
Grundbücherliche Abwicklungen müssen unbedingt das wesentlichste grundbücherliche Prinzip zu beachten.
Aufgrund des Prioritätsprinzips des Grundbuchsrechtes wurden auch Instrumente geschaffen, um hier im Rahmen des normalen rechtsgeschäftlichen Verkehrs Absicherungen zu treffen, die gewährleisten, dass Härten des Prioritätsprinzips vermieden werden können, und dass auch vernünftige und abgesicherte Rechtsgeschäfte über Grundbuchskörper getroffen werden können.