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Dokument-ID: 276926
Nichtbenützung von Wohnungen
Rechtliche Grundlagen
§ 30 Abs 2 Z 6 MRG | Nichtbenützung der vermieteten Wohnung |
Nichtbenützung einer Wohnung
Gem § 30 Abs 2 Z 6 MRG kann der Vermieter dem Mieter kündigen, wenn die Wohnung nicht regelmäßig zur Befriedigung des dringenden Wohnbedürfnisses des Mieters oder der Eintrittsberechtigten verwendet wird, außer im Falle, dass der Mieter zu Berufs-, Kur- und Unterrichtszwecken (und dies nur vorübergehend) abwesend ist.