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1.44 Abgrenzung Wohnungsmiete und Wohnungsleihe
Oft bereitet die Abgrenzung zwischen Miete und Leihe im Wohnrecht Schwierigkeiten. Doch gerade in dieser Materie, wo vor allem einem MRG-geschützten Wohnungsmieter eine eigentümerähnliche Stellung zukommt und es dem Vermieter nahezu unmöglich ist diesen zu kündigen, er auch bei teilweise ihn in den Ruin treibenden Vertragsbedingungen an das Bestandverhältnis gebunden ist, ist es manchmal dringend von Nöten eine Abgrenzung vornehmen zu können und gegebenenfalls einen Mieter zu einen Leihnehmer zu „degradieren“ und dem Vermieter die Möglichkeit zu geben, einen für ihn ruinösen Vertrag zu beenden.