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2.6 Änderung von Nutzwerten
Der Nutzwert ist eine Maßzahl, mit dem der Wert eines Wohnungseigentumsobjektes im Verhältnis zu den Werten der anderen Wohnungseigentumsobjekte der Liegenschaft bezeichnet wird. Er stellt in weiterer Folge den Miteigentumsanteil an der Liegenschaft dar. Mit dem Miteigentumsanteil ist in der Regel die Stimmgewichtung innerhalb der Eigentümergemeinschaft verbunden. Zudem knüpft die allgemeine Verteilungsregel für Aufwendungen für die Liegenschaft und für die Beiträge zur Rücklage ebenfalls an den Miteigentumsanteil an. Die richtige Nutzwertermittlung spielt somit in einigen Bereichen des Wohnungseigentumsrechts eine wichtige Rolle. Der vorliegende Beitrag befasst sich mit der Möglichkeit der Änderung der Nutzwerte und der darauf folgenden Änderung der Miteigentumsanteile.