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Hansjörg Poeckh | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.57 Ausmalverpflichtung des Mieters bei Wohnungsrückgabe?

In den meisten Mietverträgen findet sich immer wieder die beliebte „Ausmalklausel“, wonach der Mieter verpflichtet sei, das Mietobjekt frisch (weiß) ausgemalt zurück zu übergeben. Mitunter trifft man auch auf Verpflichtungen, die einen bestimmten Farbton oder sogar Mineralfarben oder Diverses vorschreiben. Für die Frage, inwieweit derartige Vereinbarungen den Mieter wirklich in die Pflicht nehmen, wirft die bisherige Rechtsprechung wieder einmal mehr Fragen auf als sie löst.

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