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Dokument-ID: 628203
1.60 Beseitigung von erheblichen Gesundheitsgefährdungen (§ 3 Abs 2 Z 2 MRG)
§ 3 Abs 2 Z 2 MRG sieht ausdrücklich vor, dass im Rahmen der Erhaltungspflicht der leg cit auch Gesundheitsgefährdungen zu beseitigen sind. Inwiefern dies eine Bedeutung auf die Frage hat, wie eine derartige Gesundheitsgefährdung beseitigt werden muss, gibt der Gesetzgeber keine umfassenden Anhaltspunkte. In weiterer Folge soll anhand einer neuen Judikatur speziell das Problem der Beseitigung der Gesundheitsgefährdung erörtert werden.