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Dokument-ID: 255580
1.17 Betriebskostenabrechnung: Durchsetzung der Rechnungslegung und Überprüfung der Abrechnung durch das Gericht
Betriebskostenabrechnungen sind im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes vom Vermieter bis Ende Juni des Folgejahres zu legen. Der folgende Beitrag befasst sich damit, wie der Mieter seinen Anspruch auf Vorlage der Betriebskosten (und Hauptmietzinsabrechnungen) sowie Einsichtgewährung in die Belege durchsetzt.