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1.46 Das Recht des Mieters auf die Anbringung einer Parabolantenne
Einleitung
Die österreichische höchstgerichtliche Rechtsprechung hat sich in den letzten Jahren des Öfteren mit der Frage auseinandersetzen müssen, wann es einem Wohnungsmieter erlaubt ist, im Lichte der Normen betreffend der Veränderung bzw Verbesserung des Mietgegenstandes (§ 9 MRG) eine Parabolantenne (oder salopp gesagt eine „Satellitenschüssel“) am Äußeren seines Bestandobjekts anzubringen. Speziell durch Unvereinbarkeiten mit dem Unions- (bzw damals Gemeinschafts-)recht vollzog sich ein Wandel der Rechtsprechung hin zu einem letztlich vom OGH in seiner Grundsatzentscheidung 5 Ob 199/03f ausdrücklich ganz allgemein anerkannten „Grundrecht auf Informationsfreiheit“.