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Dokument-ID: 249447
2.34 Das Vorzugspfandrecht des § 27 WEG
Das Vorzugspfandrecht des § 27 WEG ist ein ziemlich beachtlicher, weil weitreichender Rechtsbehelf, der sogar das eiserne Prinzip des (temporären) Prioritätsranges des Grundbuches durchbricht. Deshalb ist dieses Pfandrecht auch an sehr strikte – hier erörterte – Voraussetzungen gebunden. Bei richtiger Verwendung kann man jedoch seine Ansprüche durch die Bevorrechtung sehr effizient durchsetzen.