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Dokument-ID: 591483
1.59 Das Zahlungsverzugsgesetz im Mietrecht
Mit der für den derzeitigen Gesetzgeber üblichen Verspätung (avisiert war dieses Gesetz mit In-KraftTreten von 01.03.2013) wurde am 20.03.2013 im Bundesgesetzblatt das so genannte „Zahlungsverzugsgesetz – ZVG“ veröffentlicht. Dieses Gesetz entfaltet trotz (oder wegen) der verspäteten Verlautbarung rückwirkende Wirkung, so ist der Stichtag nicht der 21.03.2013, wie es sich gesetzlich gehören würde, sondern wird eine rückwirkende Wirkung mit dem 16.03.2013 sowie mit dem 01.01.2013 dargetan.