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2.26 Der Erwerb einer Eigentumswohnung durch einen Ausländer in Niederösterreich
In Niederösterreich unterliegt jeglicher Erwerb von Grundeigentum durch Ausländer einer behördlichen Bewilligungspflicht, unabhängig davon, ob es sich um ein Einfamilienhaus, um eine Eigentumswohnung oder ein landwirtschaftliches Gut handelt. Darüber hinaus unterliegt überhaupt jeder Erwerb land- und forstwirtschaftlich genutzten Liegenschaftseigentums einer Genehmigungspflicht, jedoch bleibt dieser Bereich, insbesondere soweit er Inländer betrifft, hier außer Betracht. In diesem Beitrag soll es darum gehen, welche Hürden ein Ausländer nehmen muss, der sich eine Eigentumswohnung in Niederösterreich kaufen möchte.