© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 254255
1.18 Die Inanspruchnahme des Mietgegenstandes durch den Vermieter
§ 8 MRG sowie § 18c MRG regeln, unter welchen Voraussetzungen der Vermieter das Recht hat, einen vermieteten Bestandgegenstand zu betreten sowie diesen – etwa durch bauliche Veränderungen – in Anspruch zu nehmen. Dieser Beitrag ist eingeschränkt auf Mietverhältnisse im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes.