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Dokument-ID: 259513
2.24 Die freiwillige Feilbietung einer Eigentumswohnung
In der Notariatsordnung ist ein – bisher wenig genutztes – Verfahren über die freiwillige Feilbietung (gedacht als Versteigerung) geregelt, welches nicht nur Notaren, sondern auch Rechtsanwälten, Immobilientreuhändern und gewerblichen Auktionshäusern offensteht.