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Dokument-ID: 250490
1.20 Eintritt in das Mietverhältnis bei Unternehmensveräußerung – § 12a MRG
§ 12a MRG regelt den ex lege – Übergang der Mietrechte vom Unternehmensveräußerer auf den Unternehmenserwerber. Diese Bestimmung ist bei Akquisitionen von zweifacher Bedeutung. Zum einen sichert sie dem Unternehmenserwerber den Fortbestand der Mietrechte, die oft ein wichtiges Asset des Unternehmens darstellen. Zum anderen eröffnet diese Bestimmung aber dem Vermieter die Möglichkeit, sowohl beim Unternehmensübergang als auch bei sonstigen ähnlichen gesellschaftsrechtlichen Gestaltungen den Mietzins anzuheben.