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Neu Dokument-ID: 1186780

Thomas Lederer - Karin Zahiragic | Praxiswissen | Fachbeitrag

18.1 Typbeschreibung

Definition

Der Mietvertrag erlischt durch Ablauf der Zeit ohne Kündigung, wobei vereinbart ist, dass die ursprüngliche oder verlängerte vertragsmäßige Dauer ein halbes Jahr nicht übersteigt.

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