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Wolfgang Schöberl - Vlatko Kostic | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.39 Hausverwaltungstätigkeit im Spannungsfeld der Datenschutz-Grundverordnung

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

In den letzten Jahren hat sich aufgrund der technologischen Entwicklungen die Relevanz von Datenschutz erhöht. So wird in Art 8 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, die nach Art 6 Abs 1 EUV rechtlich gleichrangig mit den europäischen Verträgen ist, ein eigenes Datenschutzgrundrecht normiert. Bei Art 8 GRC handelt es sich um ein sog innovatives Grundrecht, weil es die erste Kodifikation eines Datenschutzgrundrechts auf primärrechtlicher Ebene enthält. • [Fußnote: Raschauer/Riesz in Holoubek/Lienbacher (Hg), GRC-Kommentar (2014) Art 8 Rz 2.

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