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1.29 Kündigung wegen Nichtzahlung
Der häufigste Kündigungsgrund im Mietrecht ist sicherlich die Nichtbezahlung des geschuldeten Mietzinses. Durch die Sonderbestimmung des § 33 MRG ist zwar nicht gewährleistet, dass die Geltendmachung dieses Kündigungsgrundes (im Rahmen des MRG) tatsächlich zur Beendigung des Bestandverhältnisses führt, umso wichtiger ist aus der Sicht des Vermieters die richtige Geltendmachung des Kündigungsgrundes und aus der Sicht des Mieters die ordnungsgemäße Abwehr im Fall der Geltendmachung.
Achtung:
Zu beachten gilt es derzeit die Regelungen des 4. COVID-19-Justiz-Begleitgesetzes (4. COVID-19-JuBG) bezüglich der Beschränkung der Rechtsfolgen von Mietzinsrückständen bei Wohnungsmietverträgen (siehe weiter unten im Beitrag).