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Dokument-ID: 836877
1.27 Mietanbot
Der Beginn der meisten bestandrechtlichen Verbindungen ist das Anbot. Am Objekt Interessierte bekommen vom Makler einen Vordruck überreicht, lesen diesen kaum durch, unterschreiben dieses Formular und hoffen, dass der Vermieter das Anbot annimmt. Dann erhält man einen Vertrag, der eventuell nicht dem Anbot entspricht bzw der Bedingungen enthält, die im Anbot nicht enthalten waren.