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Markus Bulgarini - FORUM Media (red) - Daniela Hrdlovic | Praxiswissen | Fachbeitrag

I Vergebührung des Mietvertrages

Gem § 33 TP 5 Gebührengesetz (GebG) fällt bei schriftlichen Mietverträgen eine Rechtsgeschäftsgebühr in Form einer Hundertsatzgebühr an.

Dies gilt jedoch nicht mehr für Mietverträge über Wohnraum, die nach dem 11. November 2017 abgeschlossen wurden.

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