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Alexander Scheer | Praxiswissen | Fallbeispiel

1.54 Mietrecht und Besitzstörung

Alexander Scheer

Häufig ungeachtet, aber wenn einmal entdeckt, fast zur Plage werdend, sind Besitzstörungsverfahren im Rahmen des Bestandrechtes. Mieter und Vermieter stehen in einem wechselseitigen Besitzverhältnis, und sind daher je nach Sachlage durchaus legitimiert diesen jeweiligen Besitz des anderen zu stören.

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