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Dokument-ID: 550833
1.54 Mietrecht und Besitzstörung
Alexander Scheer
Häufig ungeachtet, aber wenn einmal entdeckt, fast zur Plage werdend, sind Besitzstörungsverfahren im Rahmen des Bestandrechtes. Mieter und Vermieter stehen in einem wechselseitigen Besitzverhältnis, und sind daher je nach Sachlage durchaus legitimiert diesen jeweiligen Besitz des anderen zu stören.