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Dokument-ID: 822848
1.1 Erhaltungspflicht des Vermieters nach § 3 MRG
Kaum ein mietrechtlicher Bereich wird seit jeher so heftig diskutiert wie die Frage nach der Erhaltungspflicht des Vermieters während des aufrechten Mietverhältnisses. Die Erhaltungspflicht steht einerseits im Kontrast zu Verbesserungen durch den Vermieter und andererseits zu einer gewissen Erhaltungs- und Wartungspflicht des Mieters. Im Folgenden wird ein kurzer Überblick darüber gegeben, wann die Erhaltungspflicht des Vermieters im Anwendungsbereich des MRG zum Tragen kommt.