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FORUM Media (red) - Karin Zahiragic | Muster | Checkliste

4.3 Mögliche Ersichtlichmachungen nach WEG

  • Antragsberechtigung:
    • Bei Festsetzung durch das Gericht von Amts wegen, sonst,
    • auf Antrag dieses oder eines anderen Wohnungseigentümers
    • Voraussetzung: sofern die Unterschrift auch nur eines Wohnungseigentümers öffentlich beglaubigt ist
      • Benützungsregelungen (§ 17 Abs 3)
      • Aufteilung der Aufwendungen (§ 32 Abs 8)
      • Abweichende Abrechnungsperiode (§ 34 Abs 2)
  • Antragsberechtigung:
    • Auf Antrag dieses oder eines anderen Wohnungseigentümers
    • Voraussetzung: sofern die Unterschrift auch nur eines Wohnungseigentümers öffentlich beglaubigt ist
      • Gemeinschaftsordnung (§ 26 Abs 2)
  • Antragsberechtigung:
    • Auf Antrag des Verwalters oder
    • eines Wohnungseigentümers
    • Voraussetzung: Bestellungsbeschluss
      • Name und Anschrift des Verwalters (§ 19)
      • Bestellung des Eigentümervertreters (§ 22 Abs 2)
  • Antragsberechtigung:
    • Bei Auflösung durch das Gericht von Amts wegen
    • Auf Antrag des Verwalters oder eines Wohnungseigentümers
    • Voraussetzungen: aufgrund der Kündigungserklärung
      • Auflösung des Verwaltungsvertrages und Löschung der Ersichtlichmachung (§ 21 Abs 4)
      • Löschung der Ersichtlichmachung des Eigentümervertreters (§ 22 Abs 2)

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