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Dokument-ID: 250404
2.32 Rangordnungsprinzip im Grundbuch
Österreich war bislang immer ein Vorreiter im Zusammenhang mit dem E-government. Insbesondere im Rahmen der Grundbücher und der Grundbuchseingaben ist dies hervorzuheben. Das sachenrechtliche Prinzip des österreichischen Zivilrechtes, in dem die „traditio“ durch die Einverleibung im Grundbuch manifestiert wird, schafft nicht nur Rechtssicherheit, sondern auch Übersichtlichkeit, wenn es darum geht, die Eigentümerverhältnisse zu klären.