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Dokument-ID: 932037
5.1 Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer entsprechend der Regelung nach dem UStG 1994 ist dem Wesen nach
- eine indirekte Steuer (Steuerträger und Steuerschuldner sind nicht ident),
- eine Sach-/Objektsteuer (es wird auf die persönliche Verhältnisse keine Rücksicht genommen),
- gesetzestechnisch betrachtet eine allgemeine Verkehrsteuer (es wird an den wirtschaftlichen Verkehr angeknüpft),
- nach wirtschaftlicher Betrachtung eine allgemeine Verbrauchsteuer (sie belastet den Verbrauch),
- eine Mehrwertsteuer (dh die Umsatzsteuer wird als „Mehrwertsteuer“ erhoben, was zur Folge hat, dass die Steuer den im Unternehmen geschaffenen Mehrwert einer Leistung erfasst),
- eine Allphasennettowertsteuer (dh die Umsatzsteuer entsteht auf jeder Wirtschaftsstufe, unabhängig davon, ob Handelsstufe oder Produktionsstufe. Dies führt dazu, dass bei Kauf einer Ware oder Dienstleistung die Mehrwertsteuer zu bezahlen ist).
- gemeinschaftliche Bundesabgabe (§ 7 Abs 1 FAG, sie wird zwischen Bund, Länder und Gemeinden geteilt).