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Dokument-ID: 899945
28.5 Verzugszinsenvereinbarung
Die Vertragsteile vereinbaren, für die nach diesem Mietvertrag geschuldeten Zahlungen Verzugszinsen in der Höhe von … % pa.
Anmerkungen:
Dieser Textbaustein ist für alle Haupt- und Untermietverhältnisse anwendbar. Ohne eine vertragliche Verzugszinsvereinbarung können in der Regel nur die gesetzlichen Verzugszinsen geltend gemacht werden.