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2.10 Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) – inkl WGG-Novelle 2019 und 2022
Zweck und Prinzipien
Der Status der Gemeinnützigkeit beruht auf behördlicher Anerkennung nach Unterwerfung unter die Prinzipien des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes, das organisationsrechtliche, gewerberechtliche und wohnungsrechtliche Normen enthält. Die Gemeinnützigkeit steht in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht den rein marktwirtschaftlichen agierenden Organisationen gegenüber. Das Spezifikum einer Genossenschaft ist in wirtschaftlicher Hinsicht der Vorrang der Interessenvertretung der Mitglieder vor der Gewinnerzielung und in sozialer, die Kooperation anstelle der innerbetrieblichen Hierarchie.