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1.65 Zulässiger Untermietzins – Bekämpfung des zu hohen Mietzinses
Im Beitrag „Untermietverbot“ beschäftigen wir uns mit der Frage des Untermietverbotes und der Möglichkeit, allfällige Untervermietungen (auch aufgrund eines zu hohen Untermietzinses) zu beenden. Was ist aber, wenn dem Vermieter die Frage der Untervermietung gleichgültig ist, der Mieter jedoch unter einem enorm hohen Untermietzins „leidet“? In diesem Fall schafft § 26 MRG Abhilfe. Diese Norm ermöglicht die Bekämpfung und Herabsetzung des zu hohen Untermietzinses. Aufgrund der diversen Novellen gibt es aber bei der Möglichkeit der Bekämpfung und Herabsetzung des Untermietzinses unterschiedliche Ansätze, die hier beleuchtet werden sollen.