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Dokument-ID: 591388
1.64 Zurückstellung des Bestandobjekts
Eine Wohnung lässt sich grundsätzlich schnell und einfach vermieten. Solange der Mieter den Bestandzins regelmäßig in der vorgeschriebenen Höhe bezahlt und der Vermieter den Mieter nicht dringend aus der Wohnung haben will, gibt es für beide Seiten eigentlich keinen Grund zu streiten.