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Karin Zahiragic | Muster | Checkliste

2.21 Denkmalschutz (unter Berücksichtigung der Novelle BGBl I Nr 41/2024)

Was bedeutet „Denkmalschutz“?

  • Unter Denkmalschutz versteht man den Schutz von Denkmälern. Denkmäler sind beispielsweise Gebäude, Statuten, Parkanlagen, etc von geschichtlicher, künstlerischer oder sonstiger kultureller Bedeutung.
  • Geschützt sind sowohl unbewegliche als auch bewegliche Gebäude oder Objekte, die im Denkmalverzeichnis bzw im Grundbuch eingesehen werden können.
  • Der Denkmalschutz für mehrere Gebäude kann auch einen so genannten „Ensembleschutz“ beinhalten, sofern ein geschichtlicher, künstlerischer oder/und kultureller Zusammenhang besteht.

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