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Dokument-ID: 836874
4.3 Mögliche Ersichtlichmachungen nach WEG
- Antragsberechtigung:
- Bei Festsetzung durch das Gericht von Amts wegen, sonst,
- auf Antrag dieses oder eines anderen Wohnungseigentümers
- Voraussetzung: sofern die Unterschrift auch nur eines Wohnungseigentümers öffentlich beglaubigt ist
- Benützungsregelungen (§ 17 Abs 3)
- Aufteilung der Aufwendungen (§ 32 Abs 8)
- Abweichende Abrechnungsperiode (§ 34 Abs 2)
- Antragsberechtigung:
- Auf Antrag dieses oder eines anderen Wohnungseigentümers
- Voraussetzung: sofern die Unterschrift auch nur eines Wohnungseigentümers öffentlich beglaubigt ist
- Gemeinschaftsordnung (§ 26 Abs 2)
- Antragsberechtigung:
- Auf Antrag des Verwalters oder
- eines Wohnungseigentümers
- Voraussetzung: Bestellungsbeschluss
- Name und Anschrift des Verwalters (§ 19)
- Bestellung des Eigentümervertreters (§ 22 Abs 2)
- Antragsberechtigung:
- Bei Auflösung durch das Gericht von Amts wegen
- Auf Antrag des Verwalters oder eines Wohnungseigentümers
- Voraussetzungen: aufgrund der Kündigungserklärung
- Auflösung des Verwaltungsvertrages und Löschung der Ersichtlichmachung (§ 21 Abs 4)
- Löschung der Ersichtlichmachung des Eigentümervertreters (§ 22 Abs 2)