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Dokument-ID: 1191694
2.21 Denkmalschutz (unter Berücksichtigung der Novelle BGBl I Nr 41/2024)
Was bedeutet „Denkmalschutz“?
- Unter Denkmalschutz versteht man den Schutz von Denkmälern. Denkmäler sind beispielsweise Gebäude, Statuten, Parkanlagen, etc von geschichtlicher, künstlerischer oder sonstiger kultureller Bedeutung.
- Geschützt sind sowohl unbewegliche als auch bewegliche Gebäude oder Objekte, die im Denkmalverzeichnis bzw im Grundbuch eingesehen werden können.
- Der Denkmalschutz für mehrere Gebäude kann auch einen so genannten „Ensembleschutz“ beinhalten, sofern ein geschichtlicher, künstlerischer oder/und kultureller Zusammenhang besteht.