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Karin Zahiragic | Praxiswissen | Fachbeitrag

7 Aufhebung der Eigentümerpartnerschaft

Aufhebung im Einvernehmen

Grundsätzlich erfolgt die Aufhebung einer Eigentümerpartnerschaft, wenn darüber Einvernehmen besteht. In der Praxis kann die Aufhebung der Eigentümerpartnerschaft entweder durch Veräußerung der Anteile an dieser an eine dritte Person erfolgen oder durch Übernahme der Anteile eines Partners der Eigentümerpartnerschaft durch den anderen.

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