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Dokument-ID: 1105894
9.3 Ausgewählte Probleme im Unterlassungs- und Wiederherstellungsprozess
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage der Unterlassungs- und Wiederherstellungsklage ist § 523 ABGB. Die Klage ist also Eigentumsfreiheitsklage, welche ein Wohnungseigentümer, wie jeder Miteigentümer, auch dann erheben kann, wenn die unzulässige Nutzung durch einen anderen (Wohnungs-)eigentümer erfolgt.